Geschäftsführerkündigung wegen falscher Spesenabrechnung
Lässt sich ein GmbH-Geschäftsführer entgegen der eindeutigen Bestimmung seines Anstellungsvertrages über einen längeren Zeitraum neben Dienstreisespesen auch Kosten für private Reisen erstatten, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es bei einer derart gravierenden Pflichtverletzung nicht.
Urteil des KG Berlin vom 10.11.2000
14 U 9587/99
OLGR Berlin 2001, 247