"Feigling" genießt Markenschutz


Der Inhaber der Spirituosenmarke "Feigling" ("kleiner Feigling") kann wegen Verwechslungsgefahr die Unterlassung der Kennzeichnung "Frechling" für einen Likörschnaps verlangen.


Urteil des LG Köln vom 15.02.2001
31 O 674/00 (nicht rechtskräftig)
GRUR-RR 2002, 15
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