Der Begriff "PlauderLine" genießt keinen Markenschutz. Als wörtliche Übersetzung der gebräuchlicheren englischen Bezeichnung "Chatline" fehlt dem Wort jegliche Unterscheidungskraft. Es kann daher nicht als Marke für Telekommunikationsdienste eingetragen werden.
Beschluss des Bundespatentgerichts vom 20.06.2001
29 W (pat) 10/00
Computer und Recht 2001, 681