Auskunftspflicht des Arbeitgebers über Erkundigungen


Ein Stellenbewerber kann von seinem (möglichen) zukünftigen Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, bei welchen früheren Arbeitgebern er im Zusammenhang mit der Bewerbung Erkundigungen über seine Person eingeholt hat.


Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 01.02.2001
28 Ca 8988/00
NZA-RR 2002, 153
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