Keine geringere Entlohnung für Teilzeitarbeitskräfte
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz dürfen Teilzeitkräfte gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht ohne sachlichen Grund benachteiligt werden. Danach ist es nicht gerechtfertigt, eine Studentin, die als Teilzeitkraft an einer Tankstelle jobbt, mit einem geringeren Stundenlohn und niedrigeren Zuschlägen für Nacht- und Feiertagsarbeit zu vergüten als ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen.
Urteil des BAG
5 AZR 368/00
NJW Heft 37/2001, Seite L