Irreführende Gattungsdomain


Der Bundesgerichtshof hat im Juli 2001 eine Grundsatzentscheidung erlassen, wonach die Verwendung von Gattungsnamen (z. B. Mitwohnzentrale) in Internetdomains grundsätzlich erlaubt ist (I ZR 216/99). Die Karlsruher Richter schränkten ihre Entscheidung jedoch insoweit ein, dass die Verwendung einer derartigen Gattungsdomain nicht irreführend oder rechtsmissbräuchlich sein dürfe.

Einen Fall der Irreführung nahm nun das Oberlandesgericht Nürnberg im Fall der beanstandeten Web-Adresse "www.steuererklaerung.de" an. Diese einprägsame Domain hatte sich ein Lohnsteuerhilfeverein gesichert. Das Gericht sah eine Irreführung dahingehend, dass Anwender hinter der Adresse einen Dienstleister mit umfangreichen Befugnissen erwarten könnten. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf jedoch nur eingeschränkt Einkommensteuererklärungen abgeben. Demgemäß wurde es dem Verein untersagt, die Internetadresse weiter zu verwenden.


Urteil des OLG Nürnberg vom 06.11.2001
3 U 2393/01
NWB 2002, 366
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