Zweifel an ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


Hat ein ausländischer Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nach der Rückkehr aus seinem Heimatland wiederholt Krankmeldungen eines türkischen Arztes vorgelegt, sind ernsthafte Zweifel an der sachlichen Richtigkeit einer erneuten ärztlichen Bescheinigung berechtigt. Der Arbeitgeber darf daher die Anrechnung der attestierten Krankheitszeiten auf den Urlaub verweigern.


Urteil des LAG Hamm vom 20.02.2001
11 Sa 1104/00
MDR 2001, 1248
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