Bundesverfassungsgericht zu Klagen wegen Elektrosmog


Bürger fühlen sich zunehmend durch die rapide steigende Anzahl von Mobilfunkantennen beunruhigt. Über drohende Gefahren gehen die Meinungen jedoch nach wie vor weit auseinander. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun klar, dass allein die Möglichkeit von Gesundheitsgefahren nicht ausreicht, um sich gerichtlich gegen die Aufstellung von Funkmasten erfolgreich zur Wehr setzen zu können. Derartige Klagen versprechen daher erst dann Aussicht auf Erfolg, wenn gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gefährdungen von Elektrosmog vorliegen.


Beschluss des BVerfG
1 BvR 1676/01
Handelsblatt vom 25.03.2002
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