Qualifiziertes Zeugnis auch bei kurzer Beschäftigungsdauer


Ein Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen, in dem auch seine Leistungen und seine Führung beurteilt wird (qualifiziertes Zeugnis). Dieser Anspruch besteht auch bei einer kurzfristigen Tätigkeit. In dem vom Landesarbeitsgericht Köln entschiedenen Fall dauerte das Arbeitsverhältnis vom 01.10. bis zum 30.11., wobei der Arbeitnehmer ab 17.11. arbeitsunfähig fehlte. Gleichwohl gab das Gericht der Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses statt.


Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001
4 Sa 1485/00
Betriebs-Berater 2001, 1959
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