Arglistige Vorspiegelung einer unzutreffenden Gesamtlaufleistung
Eine in Wahrheit nicht zutreffende Gesamtlaufleistung eines gebrauchten Pkws ist schon dann als arglistig vorgespiegelt anzusehen, wenn der Verkäufer eine bestimmte Laufleistung praktisch "ins Blaue hinein" zusichert. Davon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn ein Gebrauchtwagenhändler den Wagen von einem nicht im Fahrzeugbrief eingetragenen Dritten erworben hat, der seinerseits eine Kilometerzahl nur als Vorbesitzer-Angabe genannt hat, wenn das Originalwartungsheft fehlt und der Wagen von dem Händler gleichwohl auf dem Verkaufsschild ohne jede Einschränkung mit einer konkreten Gesamtlaufleistung zum Kauf angeboten wird.
Urteil des OLG Koblenz vom 22.10.2001
12 U 1663/99
NJW-RR 2002, 202