Pfiffige Werbesprüche landen hierzulande nicht selten vor Gericht. Zunehmend erweist sich der Bundesgerichtshof in diesen Fällen jedoch liberaler als manches Instanzgericht. Die Karlsruher Richter wiesen nun eine Unterlassungsklage des Interessenverbandes der Bayerischen Ziegelindustrie ab. Dieser hatte gegen einen Hersteller ökologischer Holzhäuser wegen Verwendung des Werbeslogans "Die Steinzeit ist vorbei" geklagt. Begründung: Dem Verbraucher werde suggeriert, die Steinbauweise sei erledigt, unüblich und unzeitgemäß. Dies sahen die Karlsruher Richter nicht mit der allgemeinen Lebenserfahrung vereinbar und wiesen die Klage ab. Vielmehr sei der Verbraucher durchaus in der Lage, das Wortspiel mit dem Begriff "Steinzeit" zu erkennen und richtig einzuordnen.
Urteil des BGH vom 25.04.2002
I ZR 272/99
Pressemitteilung Nr.46 des BGH vom 25.4.2002
NJW 2002, 3399