Software-Hersteller müssen die vermieteten Computerprogramme rechtzeitig zur Jahreswende auf "Euro" umstellen und zwar kostenlos. Dies entschied das Landgericht Wuppertal auf Klage einer Rechtsanwaltskanzlei. Der Hersteller der Kanzleisoftware wollte die Umstellung auf die neue Währung nur gegen einen stolzen Preis von 27.000 DM vornehmen. Sofern das Softwarehaus zur rechtzeitigen Programmänderung nicht in der Lage ist, muss es dem Kunden sogar den Quellcode zur Verfügung stellen, damit er die Arbeiten anderweitig durchführen lassen kann.
Urteil des LG Wuppertal
11 O 94/01
Handelsblatt vom 05.11.2001