Unzulässige Telekom-Werbung


Der Slogan "Der bessere Anschluss", mit dem die Deutsche Telekom für ihr Netz "T...ISDN" geworben hat, enthält die irreführende Behauptung einer Alleinstellung und ist daher wettbewerbswidrig.


Urteil des OLG Hamburg vom 28.06.2001
3 U 40/011
Computer & Recht 2002, 268
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