Gestörte Computermonitore durch nahe gelegene Oberleitung
Wird die Nutzung eines Grundstücks dadurch beeinträchtigt, dass in einem Büro Computermonitore durch die nahe gelegene Oberleitung einer Bahnstrecke gestört werden, steht dem Grundstückseigentümer kein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Bahnbetreiber zu, wenn die Bahnanlage durch eine rechtskräftige Planfeststellung genehmigt ist.
Urteil des OLG Stuttgart vom 05.04.2001
1 U 2/01
NJW-RR 2001, 1313
Computer & Recht 2001, 501
Der Betrieb 2001, 1875