Versteuerung einer Abfindung


Leistet ein Arbeitgeber seinem (früheren) Arbeitnehmer wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine einmalige Abfindung und zur Überbrückung der Arbeitslosigkeit monatliche Ausgleichszahlungen, so sind diese Leistungen insgesamt auch dann im Jahr ihrer Zahlung tarifvergünstigt zu besteuern, wenn die Ausgleichszahlungen in einem späteren Veranlagungszeitraum fortgeführt werden.


Urteil des BFH vom 24.01.2002
Xl R 43/99
Der Betrieb 2002, 877
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