Heilpraktiker als "Asthmatrainer" nicht zugelassen
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg stellt es keine unzulässige Diskriminierung eines Heilpraktikers dar, wenn ein Verein, der Zertifikate für so genannte "Asthmatrainer" vergibt, aus grundsätzlichen Erwägungen Heilpraktikern das Zertifikat nicht erteilt, sondern dieses Heilberufen mit einem staatlichen Abschluss im Sinne der Schulmedizin vorbehält.
Urteil des OLG Oldenburg vom 31.01.2002
8 U 189/01
OLGR Oldenburg 2002, 69