Vergütung für einen Rechtsanwalt als Berufsbetreuer


Wird ein Rechtsanwalt als Berufsbetreuer tätig, muss er seine Tätigkeit nicht nach der für Berufsbetreuer geltenden Vergütungsordnung abrechnen, sondern kann seinem Vergütungsanspruch die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) zu Grunde legen, wenn die zu bewältigende Aufgabe eine für den Beruf des Anwalts spezifische Tätigkeit darstellt. In dem vom Bayrischen Obersten Landesgericht entschiedenen Fall ging es um die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für die Betreute durch ihren anwaltlichen Betreuer.


Beschluss des BayObLG vom 17.12.2001
3Z BR 268/01
NJW 2002, 1660
FamRZ 2002, 573
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