Anspruch auf Hilfsgeräte nach neuestem Stand


Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Behinderte von Krankenkassen Hilfsgeräte verlangen können, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Die Kasseler Richter verurteilten die Krankenkasse einer 39-jährigen Mutter von zwei Kindern, die durch einen Verkehrsunfall ein Bein verloren hatte, die Kosten einer elektronisch gesteuerten Beinprothese für ca. 20.000 EUR zu erstatten. Angesichts der erheblichen Vorteile insbesondere beim Treppen steigen und den damit bei der Beaufsichtigung der Kinder verbundenen Erleichterungen kann in einem derartigen Fall nicht - wie von der Krankenkasse behauptet - von einer "Überversorgung" gesprochen werden.


Urteil des BSG
B 3 KR 68/01 R
Handelsblatt vom 10.06.2002
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