Presserecherchedienst im Internet erlaubt


Ein im Internet betriebener Presserecherchedienst, der seinen Abonnenten zu einem bestimmten Thema bzw. Suchwort von Tageszeitungen und Rundfunksendern beliebig viele Überschriften und "einige Sätze der jeweiligen Artikel" zur Verfügung stellt, ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Auch ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt nach Auffassung des Landgerichts München in einem derartigen Fall nicht vor, da die verwendeten Artikelauszüge von dem Internetanbieter nicht als eigene Werke übernommen und weitergegeben werden, sondern dadurch lediglich die Leistung anderer (Zeitungsverlage) dokumentiert wird.

Hinweis: Ebenso entschied das Oberlandesgericht Köln (6 U 71/00) in einem vergleichbaren Fall. Beide Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Revision gegen das Urteil des OLG Köln ist beim BGH unter dem Aktenzeichen I ZR 259/00 anhängig.


Urteil des LG München I vom 01.03.2002
21 O 9997/01
Computer & Recht 2002, 452
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