Prüfungspflicht bei Verkauf von Altreifen


Ein Reifenfachhändler ist, auch wenn von ihm angebotene Gebrauchtreifen äußerlich einwandfrei sind, verpflichtet, diese anhand der angebrachten DOT-Nummer und sonstiger Umstände auf ihr Alter und ihre Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen.


Urteil des OLG Nürnberg vom 05.02.2002
3 U 3149/01
MDR 2002, 636
DAR 2002, 270
OLGR MBN 2002, 230
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