Rückabwicklung eines Leasingvertrages bei Inzahlunggabe


Auch wenn bei einem Kfz-Leasingvertrag Lieferant und Leasinggeber identisch sind, kann der Käufer und Leasingnehmer bei einer mängelbedingten Rückgängigmachung des Kaufvertrages nicht die Rückzahlung der Mietsonderzahlung verlangen, wenn er hierfür ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung gegeben hat. Er kann lediglich die Rückgabe des in Zahlung gegebenen Fahrzeuges verlangen.

Der Verkäufer und Leasinggeber hat ihm jedoch den Wertverlust auszugleichen, den der Gebrauchtwagen inzwischen erlitten hat. Hierbei ist nicht der Zeitraum bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeuges maßgeblich, sondern bis zur erstmaligen Aufforderung an den Käufer, den Wagen abzuholen. Ferner sind dem Käufer die geleisteten Leasingraten zurückzuerstatten. Demgegenüber steht dem Verkäufer ein Zahlungsanspruch wegen der Nutzungsvorteile zu, die dem Käufer für die Zeit des Gebrauchs des Leasingfahrzeuges entstanden sind.


Urteil des OLG Frankfurt vom 28.03.2002
3 U 41/01
OLGR Frankfurt 2002, 171
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice