Pflegekasse zahlt Türsprechanlage


Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts kann ein an der parkinsonschen Krankheit Leidender, der das Bett kaum verlassen kann, von der Pflegekasse einen Zuschuss für eine Gegensprechanlage verlangen. Wie hoch der von der Kasse zu erstattende Beitrag für die 1.300 DM teure Anlage ist, ließ das Gericht jedoch offen. Dies hat nunmehr die Krankenkasse unter Berücksichtigung der Einkommenssituation des Kranken zu entscheiden.


Urteil des BSG
B3 P3/00
NJW Heft 31/2001, Seite XLVI
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