Herausgabe von Schmiergeld


Ein Beamter, der im Rahmen seiner Tätigkeit (Vergabe von Aufträgen an Baufirmen) Schmiergelder annimmt, hat das erhaltene Geld an seinen Dienstherrn herauszugeben.


Urteil des BVerwG vom 31.01.2002
2 C 6/01
NVwZ 2002, 317
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