Herausgabe von Schmiergeld
Ein Beamter, der im Rahmen seiner Tätigkeit (Vergabe von Aufträgen an Baufirmen) Schmiergelder annimmt, hat das erhaltene Geld an seinen Dienstherrn herauszugeben.
Urteil des BVerwG vom 31.01.2002
2 C 6/01
NVwZ 2002, 317
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice