Zeitmietvertrag: keine Kündigung bei finanziellen Problemen
Eine wesentliche Verringerung des Familieneinkommens stellt keinen Grund für die vorzeitige Beendigung eines langfristig abgeschlossenen Mietvertrages dar. Der Mieter kann nicht einerseits die Vorteile eines längeren Mietvertrages für sich in Anspruch nehmen, ohne sich andererseits im Ernstfall an die Laufzeit halten zu müssen.
Urteil des LG Coburg
33 S 94/01
MDR Heft 20/2001, Seite R 15