Kindergeldauszahlung an nicht unterhaltsberechtigtes Kind


Kindergeld kann nach § 74 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) an den Ehegatten oder die Kinder des Kindergeldberechtigten ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihnen gegenüber seinen gesetzlichen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Diese Vorschrift ist dann entsprechend anwendbar, wenn der Vater seiner eine Zweitausbildung absolvierenden Tochter tatsächlich keinen Unterhalt leistet und zivilrechtlich auch nicht dazu verpflichtet ist. Die Studentin kann in einem solchen Fall die Auszahlung des Kindergeldes an sich verlangen.


Urteil des BFH vom 16.04.2002
VIII R 50/01
ZAP EN-Nr. 528/2002
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice