Zu hohe Abschlagszahlung für Werkleistungen


Abschlagszahlungen sind Anzahlungen auf den endgültigen Vergütungsanspruch für das gesamte Werk. Dieser Vergütungsanspruch wird erst durch die vom Auftraggeber geprüfte und anerkannte Schlussrechnung endgültig. Hat der Auftraggeber während einer längeren Vertragslaufzeit (hier Abbruch einer Altölraffinerie) mehrere Abschlagszahlungen geleistet und stellt sich später heraus, dass zeitweise eine Überzahlung vorlag, ist der Unternehmer gleichwohl nicht zur Herausgabe von Zinserlösen aus dem zuviel gezahlten Betrag verpflichtet, wenn und soweit die Summe der Vorauszahlungen die Höhe der Schlussrechnung letztlich nicht übersteigt.


Urteil des BGH vom 19.03.2002
X ZR 125/00
BGHR 2002, 662
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