"Arzt für plastische Chirurgie" im Branchenfernsprechbuch
Nach Auffassung des Kammergerichts Berlin ist es nicht irreführend, wenn sich ein Arzt in der Rubrik "Arzt für plastische Chirurgie" einträgen lässt, ohne über die entsprechende Facharztanerkennung zu verfügen.
Beschluss des KG Berlin vom 26.02.2002
5 W 85/01
KG-Report 2002, 282