Fahrverbotsverlängerung wegen Telefonierens im Auto
Die Regeldauer für die erstmalige Anordnung eines Fahrverbots wegen einer Geschwindigkeitsverletzung kann ausnahmsweise überschritten werden, wenn besondere erschwerende Umstände hinzukommen. Das verbotene Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt rechtfertigt die Verhängung eines längeren Fahrverbots jedoch nur, wenn feststeht, dass gerade das Telefonieren die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung ausgelöst hat.
Beschluss des OLG Hamm vom 27.08.2002
4 Ss OWi 578/02
ZAP EN-Nr. 684/2002
VRA 2002, 170