Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Ein Arbeitgeber kann berechtigt sein, einem Mitarbeiter eine mit entsprechend angehobenen Bezügen verbundene höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen. Bei der Entscheidung ist eine Abwägung zwischen dem Bestreben des Arbeitnehmers, die höherwertige Tätigkeit auf Dauer zu erhalten, und dem Interesse des Arbeitgebers an einer nur vorübergehenden Übertragung vorzunehmen. Hält die Prüfung diesem Maßstab stand, kann der Arbeitnehmer verpflichtet werden, nach Ablauf der Befristung wieder seine ursprüngliche Tätigkeit mit entsprechend niedrigeren Bezügen zu übernehmen.
Urteil des BAG vom 17.04.2002
4 AZR 174/01
MDR Heft 10/2002, Seite R15