Zulässiger Vergleich von Finanzdienstleistungen (FINANZtest)


Die von der Rechtsprechung zu vergleichenden Warentests entwickelten Grundsätze sind auch auf eine von einem Verbraucherverband vorgenommene Veröffentlichung der Ergebnisse einer vergleichenden Untersuchung über die Produkte privater Rentenversicherer anwendbar. Eine derartige Untersuchung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie neutral, objektiv und sachkundig erfolgt ist. Bei der geforderten Objektivität ist nicht die objektive Richtigkeit des gewonnenen Ergebnisses, sondern das Bemühen um Richtigkeit maßgeblich.


Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 25.04.2002
16 U 136/01
NJW-RR 2002, 1697
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