Die Unterzeichnung eines Belastungsbelegs durch einen Kreditkarteninhaber ist grundsätzlich auch dann unwiderruflich, wenn der Betrag vom Konto noch nicht abgebucht wurde. Mit der Unterzeichnung erwirbt das Vertragsunternehmen einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Kreditkartenunternehmen. Dies gilt nur im Falle eines Rechtsmissbrauchs nicht, etwa weil ein Anspruch gegenüber dem Kreditkartenbesitzer ganz offensichtlich nicht besteht (z. B. Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts).
Urteil des BGH vom 24.09.2002
XI ZR 420/01
ZAP EN-Nr. 805/2002
NJW 2002, 3698