Zulässige Aufrechnungsklausel


Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, wonach der Kunde gegen deren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen kann, ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtlich nicht zu beanstanden.


Urteil des BGH vom 18.06.2002
XI ZR 160/01
RdW 2002, 595
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