Kündigung eines Vertrags über Abfallablagerung


Bringt ein Grundstückseigentümer, der einem anderen die entgeltliche Ablagerung von Abfall auf seinem Grundstück gestattet hat, die hierfür erforderliche abfallrechtliche Genehmigung nicht bei, kann dies den anderen Vertragsteil zur außerordentlichen Kündigung des auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrags und zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung berechtigen.


Urteil des BGH vom 17.05.2002
V ZR 123/01
NJW 2002, 3237
NZBau 2002, 504
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