Rotlichtverstoß: Absehen von Fahrverbot bei ausgeschlossener Fremdgefährdung
Ein länger als eine Sekunde andauernder Rotlichtverstoß zieht im Regelfall ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Besteht jedoch noch nicht einmal eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, so handelt es sich nicht um einen besonders schwerwiegenden Rotlichtverstoß mit der Folge, dass von einem Fahrverbot abgesehen werden kann.
Beschluss des OLG Dresden vom 07.08.2002
St (OWi) 361/02
DAR 2002, 522