Nutzung einer Anwaltsdomain durch gewerblichen Anbieter


Das Oberlandesgericht Hamburg hat eine weitere wichtige Entscheidung zur Nutzung so genannter Gattungsdomains erlassen.

Bei Verwendung der Domain www.rechtsanwalt.com geht zumindest ein Teil der Internetnutzer davon aus, dass sie zur Homepage eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwaltsgesellschaft oder einer entsprechenden Berufs- bzw. Standesvertretung führt. Der Anwender erwartet dabei in der Regel, dass die Homepage maßgeblich von einem oder mehreren Rechtsanwälten gestaltet und verantwortet wird. Ist dies tatsächlich nicht der Fall, sondern wird die Internetadresse von einem gewerblichen Anbieter verwendet, liegt eine Irreführung im Sinne des § 3 UWG vor.


Urteil des OLG Hamburg vom 02.05.2002
3 U 303/01
ZAP EN-Nr. 623/2002
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