Architektenhaftung bei unzureichender Baustellensicherung
Ein bauleitender Architekt haftet für den entstandenen Schaden, wenn ein Mieter einer neu erbauten Wohnung von einer Außentreppe abstürzt, die vom Architekten freigegeben wurde, obwohl sie nur durch ein Holzbrett in einem Meter Höhe abgesichert war.
Urteil des OLG Hamm vom 20.06.2002
6 U 148/01
NJW Heft 37/2000, Seite VIII