Ein mit der Objektüberwachung beauftragter Architekt ist unter anderem auch verpflichtet, Abschlagsrechnungen des Bauunternehmers daraufhin zu prüfen, ob sie fachtechnisch und rechnerisch richtig und die zu Grunde gelegten Leistungen erbracht sind und diese der vertraglichen Vereinbarung entsprechen
Versäumnisurteil des BGH vom 04.04.2002
VII ZR 2 95/00
MDR 2002, 1005