Unrichtige Auskünfte durch Wirtschaftsauskunftei


Eine Wirtschaftsauskunftei ist zwar berechtigt, Daten über Wirtschaftsunternehmen und ihre Inhaber zu sammeln. Sie darf im Falle des Nachweises eines berechtigten Interesses aber nur richtige Daten an Dritte weitergeben. Die Wirtschaftsauskunftei trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass von ihr gespeicherte und weitergegebene Daten korrekt sind. Die Auskunftei hat selbst keinen Anspruch darauf, dass der Betroffene die von ihm als falsch bezeichneten Daten richtig stellt. Das gilt selbst dann, wenn der Betroffene die (ursprünglich zutreffenden) Daten früher einmal selbst mitgeteilt hat.


Urteil des LG München vom 16.05.2002
30 O 12402/01
NJW-RR 2002, 1699
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