Autokauf: Einschränkung des Begriffs "Neuwagen"


In der Rechtsprechung sind Fallgestaltungen anerkannt, bei denen die Verwendung des Begriffs "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls nicht als Zusicherung der Eigenschaft "fabrikneu" zu werten ist. Dies trifft dann zu, wenn der Verkäufer den Käufer bei Abschluss des "Neuwagenkaufvertrages" auf einen 10 Monate zuvor stattgefundenen Modellwechsel hingewiesen hat.

In diesem Fall ist das Kfz auch nach einer Standzeit von 18 Monaten noch als "Neufahrzeug" anzusehen, solange es aus Neuteilen hergestellt wurde und noch keine km-Laufleistung aufweist.


Urteil des OLG Bamberg vom 21.06.2002
6 U 9/02
OLGR Bamberg 2002, 328
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice