Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung (§ 3 StVO) ist nicht möglich, wenn dem betroffenen Autofahrer nachweislich die Sicht auf das die Geschwindigkeitsbegrenzung anordnende Verkehrszeichen durch einen Sattelzug verstellt war.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 13.06.2002
Ss 147/02-3
ZAP EN-Nr. 550/2002