Schneidet ein Pkw-Fahrer auf einer engen Landstraße eine Linkskurve, haftet er in Höhe von 75 Prozent für die Unfallfolgen, die ein entgegenkommender Motorradfahrer erleidet, der in Folge einer Vollbremsung die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, stürzt und in den Pkw hineinrutscht.
Urteil des OLG Köln vom 24.04.2002
26 S 358/01
DAR 2002, 361