Aufenthaltsbestimmung: Bindung der Geschwister entscheidend
Steht im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ein gemeinsames Kind der getrennt lebenden Eltern zu, ist sie nur im Einvernehmen mit dem mitsorgeberechtigten Vater befugt, zusammen mit dem Kind umzuziehen, sofern durch den Umzug ein Wechsel der Schule nötig wird. Die Bindung des Kindes an sein Umfeld und insbesondere an sein beim Vater lebendes Geschwisterkind kann es in einem derartigen Fall rechtfertigen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater zu übertragen.
Beschluss des OLG Dresden vom 15.10.2002
10 UF 433/02
OLGR Dresden 2002, 536