Fortzahlung des Geschiedenenunterhalt durch Witwe des wieder verheirateten Erblassers


Die Unterhaltspflicht des Erblassers geht kraft Gesetzes auf den oder die Erben über. Dementsprechend entschied das Oberlandesgericht Koblenz, dass eine Witwe der früheren Ehefrau ihres Mannes verpflichtet ist, die in einer gerichtlichen Unterhaltsvereinbarung festgelegte Unterhaltsrente weiterzuzahlen.

Hinsichtlich der Höhe der zu leistenden Zahlungen machte das Gericht jedoch mehrere Einschränkungen. Die Unterhaltszahlungen dürfen den fiktiven (bei unterstelltem Fortbestand der Ehe) Pflichtteil der geschiedenen Ehefrau nicht überschreiten, sie sind ferner auf den Bestand des Nachlassvermögens zu begrenzen und müssen der Witwe zumindest noch deren Pflichtteil belassen.


Urteil des OLG Koblenz vom 28.08.2002
9 UF 745/01
MDR Heft 24/2002, Seite R15
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