Unsichere Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei Dunkelheit


Erfolgt eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich zur Nachtzeit, ist für die Verwertbarkeit der Messung besonders zu berücksichtigen, dass durch die bei Dunkelheit herrschenden Beleuchtungsverhältnisse in der Regel die Überprüfung, ob ein gleich bleibender Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten wird, erheblich erschwert ist. Bei einer solchen Fallgestaltung sind daher im Urteil besondere Feststellungen zu den Lichtverhältnissen und zu den Orientierungspunkten für die Schätzung des Abstandes zu dem vorausfahrenden Fahrzeug erforderlich. Ansonsten kann die Verurteilung nicht auf die Feststellungen der nachfahrenden Polizeibeamten gestützt werden.


Beschluss des OLG Hamm vom 27.02.2001
3 Ss OWi 1209/00
DAR 2002, 176
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