Kritischer Bericht über nicht artgerechte Tierhaltung
Der Vorwurf der nicht artgerechten Tierhaltung gegenüber einem Betrieb ist vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt (Art 5 Abs. 1 GG). Dem kritisierten Unternehmer steht danach auch kein Anspruch auf Herausgabe von Bild- und Tonmaterial zu, mit dem über die Tierhaltung berichtet wurde.
Urteil des OLG Nürnberg vom 11.06.2002
1 U 3939/01
NJW Heft 34/2002, Seite XII