Linksabbiegerunfall bei Geschwindigkeitsüberschreitung des Geradeausfahrers
Einen Motorradfahrer, der sich mit überhöhter Geschwindigkeit der Einmündung zu einer Autobahnauffahrt nähert und der diese überhöhte Geschwindigkeit beibehält, obwohl sich im Gegenverkehr ein Pkw erkennbar zum Linksabbiegen eingeordnet hat, trifft ein Mitverschulden bei einer Kollision mit dem Linksabbieger, wenn er auf Grund der Örtlichkeit damit rechnen muss, dass er und insbesondere die von ihm gefahrene Geschwindigkeit für den Unfallgegner nur sehr schwer wahrnehmbar sind. In einem derartigen Fall nahm das Oberlandesgericht Hamm einen Mitverschuldensanteil des Motorradfahrers von einem Drittel an.
Urteil des OLG Hamm vom 12.03.2002
27 U 113/01
OLGR Hamm 2002, 247