Gebrauchtwagenkauf: Zusicherung des Verkäufers


In der schriftlichen Bestätigung eines Gebrauchtwagenverkäufers, dass sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet, kann die Zusicherung der technischen Einwandfreiheit und nicht nur eine bloße Beschaffenheitsabrede zu sehen sein. Die Unterzeichnung einer Fahrzeugübergabebescheinigung durch den Käufer, mit der er den Erhalt des Fahrzeugs in einwandfreiem Zustand bestätigt, beinhaltet jedoch keinen Verzicht auf Gewährleistungsrechte.

Hinweis: Ein Gewährleistungsverzicht kommt seit dem am 01.01.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nur noch unter Privatpersonen bzw. Unternehmern in Betracht, nicht mehr jedoch beim Gebrauchtwagenkauf einer Privatperson bei einem gewerblichen Händler.


Urteil des OLG Schleswig vom 27.06.2002
7 U 39/00
OLGR Schleswig 2002, 360
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