Kollision eines Linksabbiegers mit bei "dunkelgelb" einfahrendem Gegenverkehr


Kollidiert ein Linksabbieger mit einem entgegenkommenden Pkw, dessen Fahrer trotz Umspringens der Ampel auf Gelblicht sein Fahrzeug nicht angehalten, sondern beschleunigt hat, um die Ampelkreuzung noch bei "dunkelgelb" zu überqueren, ist der Schaden hälftig zu teilen.


Urteil des OLG Celle vom 05.12.2002
14 U 46/02
OLGR Celle 2003, 80
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