Bindung an Betreuervorschlag


Unterbreitet ein Betroffener gegenüber dem Vormundschaftsgericht den Vorschlag, eine bestimmte Person als seinen Betreuer einzusetzen, begründet dies auch dann einen Vorrang des Vorgeschlagenen vor allen anderen in Betracht kommenden Personen, wenn der Betroffene geschäftsunfähig ist. Das Vormundschaftsgericht hat daher dem Vorschlag grundsätzlich zu entsprechen, wenn nicht gewichtige Gründe in der Person des Vorgeschlagenen (z. B. mangelnde Zuverlässigkeit) gegen dessen Bestellung sprechen.


Beschluss des OLG Zweibrücken vom 14.01.2002
3 W 14/02
MDR 2002, 949
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