Beiordnung eines Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren
Kann eine Prozesspartei wegen ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse die Verfahrenskosten nicht (vollständig) aufbringen, bewilligt ihr das Gericht auf Antrag Prozesskostenhilfe. Die Bewilligung ist normalerweise mit der Beiordnung eines Rechtsanwalts verbunden. Zwingend ist das aber nicht.
Kindschafts- und Unterhaltssachen sind jedoch in der Regel rechtlich so diffizil und für die Partei so bedeutsam, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts bei gewährter Prozesskostenhilfe geboten ist, es sei denn, der Einzelfall wäre so einfach und der Hilfsbedürftige so geschäftsgewandt, dass anwaltliche Unterstützung ausnahmsweise entbehrlich ist.
Beschluss des OLG Köln vom 18.04.2002
4 WF 51/02
OLGR Köln 2002, 294